Kerngeschäft der van den Boom GmbH ist die Prüfung und Bewertung von Fernwärme Verträgen.

Schwerpunkt dieser technisch wirtschaftlichen Prüfung bei der Fernwärme sind alle Vereinbarungen der Preishaupt- und Preisnebenabreden, die einen direkten Bezug zu den Wärmekosten haben. Hierzu werden die ersten Kennzahlen Bruttomischpreis und Anzahl der Vollbenutzungsstunden gebildet. Der Vergleich dieser Kennzahlen mit dem bundesweiten firmeneigenen Benchmark gibt einen ersten Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit der Preisgestaltung.

In einem zweiten Schritt wird die Preisänderungsklausel einer Inhaltskontrolle gemäß der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung unterzogen. Hier zeigt sich ob die geforderten Elemente zur Beschreibung der Markt- und Kostenentwicklung vorhanden sind bzw. richtig angewendet werden. In der überwiegenden Anzahl der geprüften Fernwärme Verträge ist festzustellen, dass die Preisänderungsklausel nicht den geforderten Standards entspricht und ein Einfallstor für Rückforderungen durch Mieter darstellt.

Die folgende Grafik vermittelt einen ersten Eindruck wie sich die Kosten für die Einsatzenergie (rot) zur Erzeugung der Fernwärme sowie die Wärmekosten (gelb) anhand der verabredeten Preisformel entwickeln können. In den meisten Fällen zeigt sich keine parallele Entwicklung, sondern eine deutliche Steigerung der Wärmekosten und damit der Gewinnspanne gegenüber den Kosten für die Erzeugung der Wärme durch Gas, Kohle und anderen Brennstoffen. Diese Entwicklung ist häufig bei der Bindung der Fernwärme an leichtes Heizöl zu beobachten

Wir begleiten Sie in den jeweiligen Verhandlungen zur Anpassung der Preisgleitklausel und zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Fernwärmeversorger.
Weiterhin beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Energieerzeugung durch Dritte, Contracting oder Pachtvarianten, sowie in der wirtschaftlichen Betrachtung der Eigenbesorgung von Fernwärme.