Besondere Bedingungen für geförderte Energieberatungen (BAFA / iSFP)

  1. Die Van den Boom GmbH erbringt die Energieberatung nach den zum Beratungszeitpunkt gültigen Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
  3. Die Van den Boom GmbH übernimmt keine Gewähr für:
  • die Förderfähigkeit eines Vorhabens,
  • die Bewilligung eines Förderantrags,
  • die Höhe der Förderung,
  • die Bearbeitungsdauer der Förderstelle.
  1. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt eine fachliche Empfehlung dar und keine Verpflichtung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen.
  2. Wirtschaftlichkeits-, Einspar- und Amortisationsberechnungen beruhen auf Annahmen und Prognosen. Abweichungen aufgrund geänderter Marktbedingungen, Energiepreise oder Nutzerverhalten bleiben vorbehalten.
  3. Sollte eine Förderung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers versagt werden, haftet die Van den Boom GmbH hierfür nicht.


Besondere Vertragsbedingungen für Energiebeschaffung und Ausschreibungen

  1. Die Van den Boom GmbH unterstützt den Auftraggeber bei der Analyse, Ausschreibung und Beschaffung von Strom-, Gas- oder sonstigen Energielieferverträgen.
  2. Die Van den Boom GmbH handelt ausschließlich beratend und vermittelnd.
  3. Energielieferverträge werden ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Energieversorger geschlossen.
  4. Die Van den Boom GmbH übernimmt keine Garantie für:
  • bestimmte Energiepreise,
  • Einsparungen,
  • Marktpreisentwicklungen,
  • Vertragsannahmen durch Energieversorger.
  1. Angebote von Energieversorgern beruhen auf den jeweiligen Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung.
  2. Der Auftraggeber trifft die finale Auswahl des Lieferanten eigenverantwortlich.
  3. Soweit vereinbart, erhält die Van den Boom GmbH ein Erfolgshonorar oder eine Beschaffungspauschale gemäß Angebot.
  4. Eine Haftung für Marktpreisänderungen nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.


Haftungsausschluss für Prognosen und Berechnungen

Die im Rahmen der Beratung erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Energieeinsparprognosen, Amortisationsrechnungen, Fördermittelabschätzungen und Energiepreisprognosen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten und allgemein anerkannten Berechnungsmethoden.

Die Van den Boom GmbH übernimmt keine Gewähr für zukünftige Energiepreise, Marktbedingungen, Förderentscheidungen oder tatsächlich erzielte wirtschaftliche Ergebnisse.

Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Ergebnissen begründen keine Haftung der Van den Boom GmbH.